Datenschutz Brandmed Centrum Medyczne Słubice, Lekarze, Specjaliści
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Wir freuen uns, dass Sie sich für die medizinische Dienstleistung von Gesundheitszentrum Brandmed  interessieren. Wir möchten Ihnen nachfolgend gerne Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von unseren Dienstleistungen erteilen. Ihre Daten haben wir direkt erhoben.

 

 

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

 

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist EUversity Sp. z o.o., Gesundheitszentrum Brandmed, ul. Daszyńskiego 1, 69-100 Słubice. Sie finden weitere Informationen zu unserem Unternehmen und auch weitere Kontaktmöglichkeiten auf unserer Webseite: http://brandmed.eu/.

Tel.:+49 335 2800 2370 +49 176 2202 4246 E-Mail: info@brandmed.eu

 

Welche Daten von Ihnen werden von uns verarbeitet? Und zu welchen Zwecken?

 

Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer medizinischen Behandlung gegeben haben. Darunter fallen die Gesundheitsdaten. Dazu zählen Merkmale, Befunddaten, Ereignisse, Krankheiten, medizinische Bewertungen, Aufenthalt in gesundheitsrelevanten Einrichtungen. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann nur eine Notfallbehandlung erfolgen.

 

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das?

 

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

• die ausdrückliche Einwilligung – Art. 6 Abs. 1 lit. a) iVm Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO.

 

Wie lange werden die Daten gespeichert?

 

Wie bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Es gibt gesetzliche Aufbewahrungsfristen für die medizinische Dokumentation. Die medizinische Dokumentation wird grundsätzlich für 20 Jahre aufbewahrt, gerechnet vom Ende des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag gemacht wurde. Abweichend davon gelten folgende Aufbewahrungsfristen:

• 30 Jahre im Falle des Todes des Patienten infolge der Körperverletzung oder Vergiftung – gerechnet vom Ende des Jahres, in dem es zu dem Tod gekommen ist

• 30 Jahre für Daten, die zur Überwachung der Verwendung des Blutes und dessen Bestandteile erforderlich sind – gerechnet vom Ende des Jahres, in dem der letzte Eintrag erfolgt ist

• 10 Jahre für Röntgenaufnahmen, die außerhalb der medizinischen Dokumentation aufbewahrt werden – gerechnet vom Ende des Jahres, in der die Aufnahme gemacht wurde

• Überweisungen, die über folgende Zeiträume aufbewahrt werden: o 5 Jahre nach Erbringung der medizinischen Leistung, die Gegenstand der Überweisung war – gerechnet vom Ende des Jahres, in dem die medizinische Leistung erbracht wurde;

• 2 Jahre, wenn der Patient von der Überweisung keinen Gebrauch gemacht hat und die medizinische Leistung nicht erbracht wurde, es sei denn, der Patient hat die Überweisung abgeholt

• 22 Jahre im Falle der medizinischen Dokumentation von Kindern bis zum Erreichen des 2. Lebensjahres.

Nach Ablauf der vorgenannten Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht. Die medizinische Dokumentation, die der Löschung unterliegt, kann auf Verlangen des Patienten, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Bevollmächtigten anstelle der Löschung herausgegeben werden.

 

An wen werden Ihre Daten weitergegeben?

 

Ihre Daten werden intern im erforderlichen Umfang an den behandelnden Arzt und das zuständige Fachpersonal weitergegeben. Darüber hinaus kann es aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich sein, dass wir Ihre Daten an folgende Dritte weitergeben:

1. andere medizinische Einrichtungen, wenn die medizinische Dokumentation zur Gewährleistung einer Kontinuität der medizinischen Leistung erforderlich ist

2. Organe der öffentlichen Gewalt, darunter der Ombudsmann für Patientenrechte, dem Staatlichen Gesundheitsfonds, den Organen der Kammer für Gesundheitsberufe sowie Landes- und Wojewodschaftsberaters – in dem für die Erfüllung deren Aufgaben erforderlichen Umfang, insbesondere zum Zwecke der Aufsicht und Kontrolle

3. Subjekte, die in Art. 119 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. April 2011 über die medizinische Behandlung genannt sind, in dem für die Durchführung von Kontrollen erforderlichen Umfang im Auftrag des Gesundheitsministers

4. Gesundheitsminister, Gerichte, darunter Disziplinargerichte, Staatsanwälte, Gerichtsärzte und Spruchkörper der beruflichen Haftung, im Zusammenhang mit einem eingeleiteten Verfahren

5. Den sonst berechtigten Organen und Institutionen auf der Grundlage von Sondergesetzen, wenn die Untersuchung auf deren Antrag durchgeführt wurde

6. den Rentenorganen und Spruchkörper in Sachen der Beurteilung über die Eigenschaft der Behinderung, im Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verfahren

7. Subjekten, die Register der medizinischen Dienstleistungen führen, im den erforderlichen Umfang zur Führung des Registers

8. Den Versicherungsunternehmen, mit Einwilligung des Patienten

9. medizinischen Spruchkörper, die dem Gesundheitsminister unterliegen sowie militärischen Spruchkörper

10.Personen, die einen medizinischen Beruf ausüben, im Zusammenhang mit der Durchführung eines Bewertungsverfahrens – nach den Vorschriften für die Akkreditierung im Bereich Gesundheitsschutz oder nach einem Zertifizierungsverfahren, soweit es für deren Durchführung notwendig ist

11.Wojewodschaftsausschüsse für die Entscheidung über die medizinischen Vorfälle i.S.v. Art. 67e Abs. 1 PatRG, soweit es im Rahmen des geführten Verfahrens notwendig ist

12.Erben im Rahmen des geführten Verfahrens vor der Wojewodschaft Ausschuss für die Entscheidung über die medizinischen Vorfälle i.S.v. Art. 67e Abs. 1 PatRG,

13.Personen, die Kontrolltätigkeiten nach Art. 39 Abs. 1 des Gesetzes vom 28 April 2011 über das Informationssystem zum Gesundheitsschutz ausüben, soweit es für deren Durchführung notwendig ist

14.Mitglieder der Kontrollgruppen für die Krankenhausinfektionen i.S.v. Art. 14 des Gesetzes vom 5. Dezember 2008 über die Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionen und übertragbaren Krankheiten (Gesetzblatt 2016, Pos. 1866, 2003 und 2173), soweit es für die Ausübung deren Aufgaben notwendig ist. Wenn Sie weitere Personen zum Erhalt Ihrer Gesundheitsdaten bevollmächtigt haben, erfolgt die Übermittlung auch an diese Personen.

 

Wo werden die Daten verarbeitet?

 

Die Daten werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union verarbeitet.

 

Ihre Rechte als „Betroffene“

 

Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wird dann ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Personen sind, für die Sie sich ausgeben. Ferner haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung und Löschung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Gleiches gilt für ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Eine automatisierte Entscheidungsfindung (inkl. Profiling) findet nicht statt. Beschwerderecht: Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

 

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